Das Projekt Stuttgart 21 hat die Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart sowie den Bereich Stuttgart-Wendlingen (mit Flughafenanbindung) der Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Stuttgart-Augsburg zum Gegenstand.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.1 umfasst die Talquerung mit allen damit zusammenhängenden Baumaßnahmen, das heißt den Hauptbahnhof selbst, die sogenannte Baulogistik Mitte sowie die übergeordnete Zentrale Baustellenlogistik Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 umfasst die sogenannte Filderauffahrt und beginnt im südlichen Anschluss an die Talquerung im Übergangsbereich von dem in offener Bauweise erstellten Tunnelbauwerk auf die bergmännisch vorgetriebenen Tunnelbauwerke. Der Planfeststellungsabschnitt 1.5 umfasst ausgehend vom Nordkopf die Zuführungen nach Feuerbach und Bad Cannstatt sowie die S-Bahn Anbindungen nach Bad Cannstatt und Stuttgart-Nord.
Die umzusetzenden passiven Schallschutzvorkehrungen umfassen alle baulichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in der VDI-Richtlinie 2719 („Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtung“) Stand August 1987 angegebenen Anhaltswerte für Innenschallpegel zu gewährleisten.
Abschnittsübergreifende Ermittlung von passiven Schallschutzmaßnahmen in den Siedlungsbereichen im Umfeld des Hauptbahnhofs Stuttgart nach Maßgabe der Planfeststellungsbeschlüsse.